Kiwi Solutions FlexCo · Fassung modimido-2026-09-20.1-de
SaaS-Vertragsbedingungen · Modimido
Stand: 20. September 2026
1. Parteien und Anwendungsbereich
Anbieter ist Kiwi Solutions FlexCo, Göriach 8, 9064 Magdalensberg, Österreich, office@kiwi-solutions.at. Modimido richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die den Dienst für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzen. Der annehmende Inhaber bestätigt seine Vertretungsbefugnis und die Unternehmensangaben. Diese Bedingungen betreffen den Vertrag zwischen Kiwi Solutions FlexCo und dem Betrieb; sie sind keine Buchungsbedingungen zwischen dem Betrieb und seinen Endkunden.
2. Vertragsschluss und Testphase
Mit bestätigter Registrierung und Einrichtung erhält der Betrieb die vereinbarte Testnutzung. Die Testphase beträgt 30 Tage, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Nach Ablauf können neue Buchungen pausiert werden; bestehende Termine und Daten bleiben im Rahmen der bereitgestellten Verwaltungsfunktionen zugänglich. Die weitere Speicherung unterliegt den Datenschutz- und Beendigungsregeln und ist keine unbegrenzte Archivierungszusage. Ein kostenpflichtiger Tarif entsteht erst durch gesonderte Vereinbarung über Tarif, Preis, Laufzeit und Umfang. Die technische Tarifaktivierung dokumentiert diese Vereinbarung, ersetzt sie aber nicht.
3. Leistungsumfang
Modimido stellt die vereinbarten Funktionen für Terminplanung, Team und Ressourcen, Kundenverwaltung, Formulare, Nachrichten und betriebliche Auswertungen zur Verfügung. Maßgeblich sind der vereinbarte Tarif und ausdrücklich zugesagte Eigenschaften. Die in der Buchung angebotenen Leistungen erbringt allein der jeweilige Betrieb. Modimido ist kein Vermittlungsmarktplatz mit eigener Behandlungspflicht, kein medizinisches Entscheidungssystem und keine zertifizierte Registrierkasse. Dokumentierte Zahlungen und Belege ersetzen keine erforderlichen externen Kassen-, Zahlungs- oder Fachsysteme. Online-Zahlungen sind in dieser Version deaktiviert. SMS sind nur nach gesonderter ausdrücklicher Freischaltung und Kostenvereinbarung verfügbar; eine Tarifangabe allein aktiviert keinen Versand.
4. Entgelt, Kontingente und Laufzeit
Die bei Abschluss vereinbarten Preise und Abrechnungszeiträume sind maßgeblich. Gegenüber Unternehmern ausgewiesene Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Zusätzliche buchbare Mitarbeitende, Standorte oder Nachrichtenkontingente werden nur im vereinbarten Umfang freigeschaltet. Rechnung und Zahlung des SaaS-Vertrags erfolgen derzeit außerhalb von Modimido. Eine automatische Belastung von Zahlungsmitteln findet nicht statt. Änderungen laufender Preise oder wesentlicher Vertragsbedingungen erfordern eine wirksame Vereinbarung; bloßes Schweigen oder weitere Nutzung gilt nicht ohne Weiteres als Zustimmung.
Bei vereinbarter Monatszahlung kann der Betrieb in Textform zum Ende des laufenden Monats-Abrechnungszeitraums kündigen. Bei vereinbarter Jahreszahlung gilt die vereinbarte Jahreslaufzeit. Eine kostenpflichtige Verlängerung über diese Laufzeit hinaus bedarf einer Vereinbarung. Individuell ausdrücklich vereinbarte Laufzeiten gehen vor. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Beendigung bleiben unberührt.
5. Pflichten des Betriebs
Der Betrieb pflegt richtige Anbieter-, Leistungs-, Preis-, Personal- und Erreichbarkeitsangaben und veröffentlicht seine eigenen Datenschutzhinweise, Buchungs-, Storno- und erforderlichen Verbraucherinformationen. Er prüft die fachliche und rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Fragen, Fotos und Leistungen. Er legt die Rechtsgrundlagen und Aufbewahrungsfristen für seine Kundendaten fest. Klinische Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine tragfähige Rechtsgrundlage und angemessene Berechtigungen vorliegen. Die Rollen der Anwendung ersetzen keine individuelle Prüfung beruflicher Geheimhaltungspflichten. Zugangsdaten und persönliche Kundenlinks sind vertraulich zu behandeln; nicht mehr benötigte Mitarbeitendenzugänge sind zu entziehen. Rechtswidrige Inhalte, unberechtigte Datenabfragen und Eingriffe in andere Mandanten sind untersagt.
6. Nutzungsrechte und Daten
Für die Vertragsdauer erhält der Betrieb das einfache Recht, den Dienst im vereinbarten Umfang zu nutzen. Rechte an den vom Betrieb eingebrachten Daten und Inhalten verbleiben bei ihm beziehungsweise den Berechtigten. Der Anbieter erhält nur die für Betrieb, Sicherung und weisungsgemäße Unterstützung erforderlichen Verarbeitungsbefugnisse. Kundendaten werden nicht zu eigenen Werbezwecken verkauft oder zum Training allgemeiner KI-Modelle verwendet. Für die Auftragsverarbeitung gilt die gesondert bestätigte AVV einschließlich ihrer Anlagen.
7. Betrieb, Wartung und Unterstützung
Der Anbieter betreibt und wartet den Dienst mit angemessener Sorgfalt. Geplante wesentliche Unterbrechungen werden nach Möglichkeit vorab mitgeteilt. Ein bestimmter prozentualer Verfügbarkeitswert, ein Rund-um-die-Uhr-Support oder garantierte Reaktionszeiten werden nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind. Störungen und Sicherheitsprobleme können an office@kiwi-solutions.at gemeldet werden. Der Betrieb übermittelt dabei möglichst keine unnötigen Gesundheitsdaten oder Zugangstoken. Backups und Wiederherstellung gehören zu den Schutzmaßnahmen; der Betrieb kann zusätzlich die bereitgestellten Exportfunktionen nutzen. Ein Export entbindet den Anbieter nicht von seinen eigenen Pflichten.
8. Sperren und Beendigung
Bei konkretem Sicherheitsrisiko, rechtswidriger Nutzung oder erheblichen Vertragsverletzungen kann der Anbieter erforderliche, verhältnismäßige Schutzmaßnahmen treffen. Soweit möglich, informiert er den Betrieb und ermöglicht Abhilfe. Ein Tarifende kann neue Buchungen sperren; eine solche Sperre bedeutet nicht die sofortige Löschung aller Daten. Bei Vertragsende ermöglicht der Anbieter die Herausgabe der Auftragsdaten in einem vorhandenen, gängigen maschinenlesbaren Format. Der Betrieb kann Rückgabe oder Löschung entsprechend der AVV anweisen. Eine geplante abschließende Löschung wird rechtzeitig angekündigt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten werden nach Datenart und Verantwortlichkeit berücksichtigt.
9. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsregeln sowie wirksame individuelle Vereinbarungen. Diese Bedingungen enthalten keinen pauschalen Haftungsausschluss für Datenverlust, eigene Pflichtverletzungen, Personenschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Verantwortlichkeit des Betriebs für seine Leistungen und Inhalte lässt die Verantwortlichkeit des Anbieters für den eigenen Dienst unberührt. Zwingende Rechte betroffener Personen aus dem Datenschutzrecht werden nicht eingeschränkt.
10. Recht, Gerichtsstand und Fassungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig. Zwingend anwendbare Vorschriften bleiben unberührt. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit wirksam vereinbar, das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee vereinbart. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor; für die Verarbeitung personenbezogener Auftragsdaten hat die AVV bei Widersprüchen Vorrang. Die angenommene Fassung wird dokumentiert und bleibt abrufbar. Für diese Vertragsfassung ist Deutsch die Vertragssprache; eine englische Übersetzung dient der Verständlichkeit und ändert die bestätigte deutsche Fassung nicht.